Aktuelles:

 

Zensus 2022 im Mai ist beschlossen (05.11.2020 – News)

Am 5. November hat der Bundestag dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ der Bundesregierung mehrheitlich zugestimmt. Der eigentlich für Mai 2021 geplante EU-weite Zensus wird damit erst im Mai 2022 stattfinden, die erforderlichen Datenzuführungen dem neuen Stichtag – 15. Mai 2022 – angepasst.

Als einen Grund für die Verschiebung führt die Bundesregierung den Personalmangel in den Statistischen Landesämtern an, pandemiebedingt hätten eigentlich mit den Zensusvorbereitungen befasste Kräfte die Gesundheitsämter unterstützen müssen.

Zudem seien die Erhebungsmerkmale für die Gebäude- und Wohnungszählung nach § 10 ZensG 2021 weit umfassender als beim Zensus 2011. Der VDIV Deutschland hatte sich schon seit Längerem nachdrücklich für einen späteren Termin eingesetzt, weil die notwendigen Vorbereitungen vor dem Hintergrund der Pandemie nicht zu treffen waren.

Die alle zehn Jahre durchgeführten Volks- und Wohnungszählungen setzen Vorgaben der Europäischen Union um. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen der EU-Kommission regelmäßig statistische Daten über ihre Bevölkerung und Wohnungssituation übermitteln.

 

 

Neues Konzept zur Einhaltung von Betreiberpflichten bei Trinkwasseranlagen:

Inspektion von Trinkwasseranlagen nach DIN 806, VDI 6023 mit anschließender Probenahme & Analyse

Betreiber von Trinkwasseranlagen werden vielseitige Betreiberpflichten auferlegt. Sie sind für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage verantwortlich. Dazu gehören u. a. eine turnusmäßige Inspektion und Wartung gem. DIN 806 Teil 5, der Betrieb der Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die vollständige Dokumentation der
durchgeführten Maßnahmen an den Anlagen.

Das erste BGH Urteil (VIII ZR 161/14) zu einer durch Legionellen verursachten Krankheit macht deutlich, dass Betreiber bei Verletzung ihrer Pflichten haftbar gemacht werden. Trotzdem werden Trinkwasseranlagen vielfach noch nicht vorschriftsgemäß gewartet, und es fehlt häufig an nachvollziehbaren und vollständigen Dokumentationen.

Um diesen Risiken bestmöglich entgegenzuwirken hat Eurofins ht-analytik ein neues Konzept entwickelt. Es ist auf die Anforderungen an Verwalter angepasst und hat die Erfüllung von Betreiberpflichten bei Trinkwasserversorgungsanlagen zum Schwerpunkt. Es
beinhaltet eine technische Begehung und Aufnahme der Anlage, zeigt konkreten Handlungsbedarf auf, stellt eine jährlich wiederkehrende Kontrolle der Anlage sicher sowie eine vollständige und somit rechtssichere Dokumentation inkl. aktiver Einbindung der Bewohner. Um die Einhaltung der Trinkwasserverordnung sicherzustellen, wird im Anschluss an die Inspektion der Trinkwasseranlage nach DIN 806, VDI 6023 eine Probenahme & Analyse empfohlen. Diese turnusgemäße Untersuchung des über die Anlage an Verbraucher abgegebenen Trinkwassers sollte über die Mindestanforderungen der Legionellenverprobung (gem. §§ 14 Abs. 3, 7 Abs. 1 S. 2 TrinkwV) hinausgehen und ebenso die Untersuchung auf mikrobiologische und chemische Verunreinigungen (i. S. d. §§ 4-6
TrinkwV) sowie die Einhaltung der Indikatorparameter gem. § 7 Abs. 1 S. 1 TrinkwV beinhalten.

Quelle: Eurofins ht-analytik GmbH