Was sind Betriebs-/Nebenkosten?
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Sie fallen für den Mieter neben der Grundmiete monatlich an und werden einmal jährlich mit den tatsächlichen Kosten gegen gerechnet. Diese Kosten sind vom Mieter allerdings nur dann zu zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Eine Auflistung der Nebenkosten finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Was muss ich zur Kaution wissen?
Wenn Sie eine Wohnung anmieten, ist in der Regel eine Kaution zu leisten. Sie dient zur Absicherung des Vermieters gegen Schäden, die vom Mieter verursacht werden. Die Höhe der Kaution liegt meistens zwischen zwei und drei Nettokaltmieten und muss vor Schlüsselübergabe an den Vermieter überwiesen werden.
Die Kaution wird getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters hinterlegt und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verzinst. Es gilt der Zinssatz von Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses prüfen wir zunächst bestehende Ansprüche gegenüber dem Mieter. Dies erfolgt üblicherweise nach Übergabe der Wohnung und schließt auch die zum Zeitpunkt des Auszuges noch nicht erstellte Betriebskostenabrechnung ein. Wann und in welcher Höhe die Kaution durch Überweisung auf ein von vom Mieter angegebenes Bankkonto zurückerstattet wird, ist damit vom Einzelfall abhängig.
Ich bin erst spät im Jahr eingezogen und muss eine hohe Heizungsnachzahlung leisten. Wie erklärt sich das?
Sie zahlen jeden Monat den gleichen Betrag als Vorauszahlung für die Heizung. Diese monatliche Vorauszahlung ist ein Durchschnittswert, der sich aus der Kalkulation für ein komplettes Jahr ergibt.
Nun ist der Heizungsbedarf während eines Jahres aber sehr unterschiedlich. Im Sommer wird Heizenergie fast ausschließlich für die Warmwasserbereitung verbraucht, sie ist dementsprechend niedrig und der Verbrauch liegt daher im Normalfall unter der geleisteten Vorauszahlung. In den Wintermonaten wird mehr geheizt und der Verbrauch übersteigt eventuell die Vorauszahlung.
Während eines ganzen Jahres gleichen sich die Werte aus. Wenn Sie aber zum Ende des Jahres, also zu einer Zeit mit hohem Heizenergieverbrauch, eingezogen sind, kann es sein, dass Ihr Verbrauch die geleistete Vorauszahlung übersteigt und Sie deswegen eine Nachzahlung leisten müssen.
Was ist eine Bonitätsprüfung bzw. SCHUFA-Auskunft?
Bonität bedeutet Kreditwürdigkeit und bezeichnet die Fähigkeit einer Person, aufgenommene Schulden zurückzahlen zu können. Bevor ein Mietvertrag abgeschlossen wird, überprüfen wir die Bonität des potenziellen Mieters, um eine höhere Vertragssicherheit zu gewährleisten. Dies geschieht jedoch nur dann, wenn Sie hierfür im Vorfeld in unserer Selbstauskunft Ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) sind Sie berechtigt, in eine Wohnung zu ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird – eine sogenannte Sozialwohnung. Die Ausstellung eines WBS ist Personen mit einem geringen Einkommen vorbehalten.
Einen WBS können Sie beim Wohnungsamt Ihrer Stadt beantragen. Dort erhalten Sie außerdem Informationen zu den aktuellen Einkommensgrenzen, Auflagen und den vorzulegenden Dokumenten. Sollten Sie sich für eine bestimmte Wohnung interessieren, können Sie der Beschreibung entnehmen, ob für die Anmietung dieser Wohnung ein WBS erforderlich ist.
Welche Versicherungen sollte ich abschließen, wenn ich eine Wohnung miete?
Wir empfehlen Ihnen, eine private Haftpflichtversicherung sowie eine Hausratversicherung abzuschließen. Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für das Inventar eines Haushaltes. Darunter fallen Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, zum Beispiel Möbel, Elektrogeräte wie Fernseher und Computer, Wertsachen und Kleidung. In der Regel ersetzt die Hausratversicherung Schäden an den genannten Sachgegenständen, wenn Sie durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus beschädigt wurden.
Mit der privaten Haftpflichtversicherung sichern Sie Forderungen an Sie und in der Regel weitere Personen im Haushalt ab, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren, die Sie durch Unachtsamkeit zu verantworten haben.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Schlüssel verloren habe oder einen zusätzlichen Schlüssel benötige?
Sollten Sie einen Schlüssel verlieren oder einen zusätzlichen Schlüssel benötigen, sollten Sie sich in jedem Fall mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung in Verbindung setzen.
Dort können Sie die Nachfertigung eines Schlüssels beantragen. Sie erhalten dann, wenn benötigt, ein Genehmigungsschreiben mit der Information, an welchen lokalen Schlüsseldienst Sie sich zur Nachfertigung wenden können. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt aus der Wohnung ausziehen, müssen Sie die nachgemachten Schlüssel zusammen mit anderen Schlüsseln an uns zurückgeben.
Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?
Zierfische, Kanarienvögel, Hamster und andere Kleintiere können Sie grundsätzlich problemlos und ohne Rücksprache in Ihrer Wohnung halten. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen müssen Sie sich vorher bei uns eine Zustimmung einholen.
Dazu sollten Sie Ihr gewünschtes Tier in einem kurzen Brief beschreiben (Rasse, Alter, Größe bzw. zu erwartende Größe) und unbedingt ein Foto hinzufügen, damit die Hausverwaltung weiß, um was für ein Tier es sich handelt. So soll sichergestellt werden, dass keine gefährlichen Tiere in der Hausgemeinschaft leben.
Wenn Sie bereits ein Haustier besitzen, bitten wir Sie, uns dies schon vor dem Einzug mitzuteilen, um Missverständnisse zu vermeiden. Grundsätzlich gilt: Durch die Haltung von Haustieren in der Wohnung dürfen andere Mieter nicht belästigt und die Wohnung nicht beschädigt werden.
Ich möchte meine Wohnung kündigen. Was muss ich beachten?
Bei der Beendigung des Mietverhältnisses müssen Sie insbesondere auf die Kündigungsfrist von drei Monaten achten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich beim Vermieter einzureichen. Beachten Sie hierbei, dass der Posteingangsstempel bei der HKP Hennemann GmbH zählt, nicht das Absendedatum.
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Per E-Mail, Fax oder gar mündlich zu kündigen, ist unwirksam. Außerdem müssen alle Mieter, die im Mietvertrag aufgeführt sind, die Kündigung unterzeichnen.
Bitte senden Sie die Kündigung direkt an unser Büro und nicht an den Eigentümer.
Kann ich die Wohnung eines Angehörigen sofort kündigen, wenn dieser ins Pflegeheim kommt?
Auch wenn ein Mieter aufgrund gesundheitlicher Probleme in ein Pflegeheim umziehen muss, besteht die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Sollte es dem Mieter nicht möglich sein, die Kündigung persönlich zu unterschreiben, kann dies durch einen Bevollmächtigten oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgen. In diesem Fall ist die Vollmacht nachzuweisen und der Kündigung beizufügen.
Wie soll ich mich im Fall einer Ruhestörung oder anderer Belästigungen durch meine Nachbarn verhalten?
Wenn Sie sich aufgrund von Lärm oder anderem störenden Verhalten durch Ihren Nachbarn belästigt fühlen, sollten Sie im ersten Schritt immer den persönlichen Kontakt suchen. Sprechen Sie Ihren Nachbar persönlich an und weisen Sie ihn freundlich darauf hin, was Sie stört.
Sollte sich nichts an der Situation ändern, ist es sinnvoll, ein sogenanntes Lärm- oder Störungsprotokoll zu erstellen. Darin ist schriftlich festzuhalten, wann, wie lange und in welcher Form der Lärm oder die Störung wahrgenommen wurde. Fühlen sich andere Nachbarn ebenfalls gestört, sollten sie ebenfalls ein solches Protokoll erstellen. Das schafft bei der Einschätzung der Situation größere Objektivität. Ihr Lärm- oder Störungsprotokoll senden Sie bitte an den zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung.
Die Hausreinigung wird nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Was kann ich tun?
Lässt sich die Angelegenheit nicht „unter Nachbarn“ klären, wenden Sie sich an die zuständige Ansprechperson der Verwaltung. Man wird versuchen, eine Lösung für das Problem herbeizuführen.
Sollte es wiederholt zu Konflikten wegen der Hausreinigung kommen, unterbreiten wir der Hausgemeinschaft gerne das Angebot, die Reinigung durch eine Firma vornehmen zu lassen. Die Kosten dafür werden dann anteilig auf die Betriebskosten aller Mieter übertragen.
Was ist auf dem Balkon erlaubt?
Grundsätzlich ist neben dem Aufstellen von Blumenkästen, vorausgesetzt diese sind gut befestigt, ebenfalls das Trocknen von Wäsche sowie Grillen erlaubt. Letzteres allerdings nur, wenn es laut Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist und die Nachbarn nicht beeinträchtigt.
Klären Sie vor Ihrer nächsten Grillparty, ob Sie die Nachbarn durch den Rauch stören könnten, da sonst ein Bußgeld droht, oder laden Sie ihre Nachbarn einfach ein. Ein Elektrogrill kann eine gute Alternative sein, da dieser keinen Ruß verursacht.